Büro geschlossen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Zeit vom 03.07.2024 bis 05.07.2024 ist unser Büro nicht besetzt.
Sollten Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben (Klagefrist 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung) oder müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist Ihren Arbeitgeber auf Zahlung verklagen oder muss sonstige Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden, können Sie die Klage z. B. einreichen beim:
- Arbeitsgericht Heilbronn, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon: 07131/1232-0, Fax: 07131/1232-244
- Arbeitsgericht Heilbronn, Außenkammern Crailsheim, Friedrichstraße 16, 74564 Crailsheim, Telefon: 07951/9166-0, Fax: 07951/9166-99
- Arbeitsgericht Mannheim - Kammern Heidelberg, Vangerowstraße 20, 69115 Heidelberg, Telefon: 06221/43 856-0, Fax: 06221/43 856-25
- Arbeitsgericht Mannheim, E 7, 21, 68159 Mannheim, Telefon: 0621/292-3090, Fax: 0621/292-1311
- Arbeitsgericht Stuttgart - Kammern, Ludwigsburg, Friedrichstraße 5, 71638 Ludwigsburg, Telefon: 07141/9442-0, Telefax 07141/9442-10
- Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart, Telefon: 0711/21 852 0, Telefax: 0711/21 852-100
Erkundigen Sie sich bitte dort unbedingt nach den jeweiligen Öffnungszeiten.
Die Rechtsantragsstellen der Fach-Gerichte sind an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen, ansonsten an einzelnen Werktagen - oft aber nur stundenweise - geöffnet. Es empfiehlt sich unbedingt eine telefonische Terminabsprache mit dem Gericht.
Gegen Bescheide/Widerspruchsbescheide der Rentenversicherungen, Krankenkassen, Jobcenter, Agentur für Arbeit etc. können Sie bei der Behörde direkt vor Ort Widerspruch oder Klage erheben.
Klage kann auch bei den Rechtsantragsstellen der Sozialgerichte erhoben werden,
z. B.:
- Sozialgericht Heilbronn, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon: 07131/7817-0 Telefax: 07131/7817-450
- Sozialgericht Mannheim, P 6, 20/21 (Planken), 68150 Mannheim, Telefon: 062 /292-0, Fax: 0621/292-2933
- Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart, Telefon: 0711/89 230-0, Telefax: 0711/89 230-199
Sollte für eine Klage das Verwaltungsgericht zuständig sein, wenden Sie sich bitte an das
- Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721/926-0, Fax: 0721/926-3036
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711/6673-6800, Fax: 0711/6673-6801 oder 0711/6673-6970
Sollte für eine Klage das Finanzgericht zuständig sein, wenden Sie sich bitte an das
- Finanzgericht Baden-Württemberg, Börsenstraße 6, 70174 Stuttgart, Telefon: 0711/6685-0, Fax: 0711/6685-166
Erkundigen Sie sich bitte dort unbedingt nach den jeweiligen Öffnungszeiten.
Sollten die o. g. Fachgerichte nicht zuständig sein, kann dort dennoch Klage erhoben werden. Die Fachgerichte werden die Verfahren - ohne Nachteile - an die zuständigen Fachgerichte innerhalb des jeweiligen Gerichtszweiges verweisen.
Nur im absoluten Notfall wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Amtsgericht, da bei einer Klageerhebung dort die Wahrung der Klagefrist für die obenstehenden Fachgerichte sehr umstritten ist.
- Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74072 Heilbronn, Telefon: 0713 /64-1, Fax: 07131/64-34000
Erkundigen Sie sich bitte dort unbedingt bei der dortigen Rechtsantragsstelle nach den jeweiligen Öffnungszeiten.
Vielen Dank für Euer Verständnis
Euer Team der
IG Metall-Heilbronn-Neckarsulm
Letzte Änderung: 01.07.2024